Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung Vorschriften für Beamte auf den Weg gebracht.
Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung Vorschriften für Beamte auf den Weg gebracht.

Niedersachsen will Verfassungsfeinde schneller aus dem Staatsdienst entfernen

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 07. November 2025, 13:09 Uhr

Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften für Beamte auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Verfassungsfeinde deutlich schneller aus dem Landesdienst zu entfernen. Damit setzt das Land ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags um.

Der öffentliche Dienst trage, so die Landesregierung, eine besondere Verantwortung für die Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Personen, die diese bekämpfen, dürften nicht Teil des Staates sein. Bislang seien entsprechende Disziplinarverfahren jedoch zu langwierig und komplex. Mit der Reform sollen Verfahren künftig beschleunigt und gleichzeitig der Rechtsschutz der Betroffenen gewahrt werden.

Zentrale Neuerungen im Überblick

Ein Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der sogenannten Disziplinarklage. Bisher musste ein Verwaltungsgericht schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen beschließen. Nur so konnten Betroffene aus dem Dienst entfernt und ihnen das Ruhegehalt aberkannt werden.

Künftig soll die zuständige Behörde diese Maßnahmen direkt per Disziplinarverfügung aussprechen. Es wird weiter die Möglichkeit geben, dass so eine Maßnahme gerichtlich überprüft wird.

Zugleich soll so Verfahren rechtlich sicherer ablaufen. Eine Disziplinarverfügung darf dann nicht sofort durchgeführt werden. Wer klagt, schiebt den Prozess also effektiv auf.

Weitere Änderungen betreffen die Einbindung der Personalvertretung. Diese wird künftig bei zustimmungspflichtigen Disziplinarverfahren angehört. Außerdem arbeitet die zuständige Stelle mit dem Verfassungsschutz zusammen. Disziplinarbehörden erhalten damit eine klare Rechtsgrundlage, um bei Verdachtsfällen Informationen von der Sicherheitsbehörde anzufordern.

Verfassungsuntreue Beamte sollen teils Bezüge zurückzahlen

Um effizienter zu arbeiten, sollen Ermittlungen künftig auch während laufender Anhörungsfristen fortgesetzt werden dürfen. Obendrein sieht der Entwurf finanzielle Regelungen vor:

Aus dem Dienst entfernte Personen sollen die Bezüge zurückzahlen, die sie bis zur Zustellung der Disziplinarverfügung bekommen haben. Außerdem entfällt der Unterhaltsbeitrag, wenn Beamten gegen die Verfassungspflicht verstoßen.

Schließlich wird auch der Einbehalt von Bezügen bei schwerwiegenden Verdachtsfällen zu einer gebundenen Entscheidung, während das Recht zur Nebentätigkeit erweitert wird.

„Verfassungsfeinde haben in unseren Behörden keinen Platz“

Daniela Behrens (SPD), Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, betonte die Bedeutung der Gesetzesinitiative. „Der öffentliche Dienst ist ein verlässlicher Garant für unsere demokratische Grundordnung. Wer diese Ordnung bekämpft, darf nicht Teil des Staates sein. Mit der Novelle des Disziplinargesetzes schaffen wir die Voraussetzungen, um Extremistinnen und Extremisten schneller aus dem Landesdienst zu entfernen.“

Behrens bezeichnete das Gesetz als klares Bekenntnis zu Demokratie und Integrität im öffentlichen Dienst. Ziel sei es, konsequent gegen Verfassungsfeinde vorzugehen und zugleich das Vertrauen der Bürger in den Staat zu stärken.

Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Niedersächsischen Landtag ist der parlamentarische Prozess nun eröffnet. Der Entwurf wird jetzt in den Fachausschüssen beraten.

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Beitragsbild: Geht es nach dem Gesetzesentwurf, sollen verfassungstreue Beamte schneller aus dem Staatsdienst entfernt werden können. Foto: Stock

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