In den vergangenen Wochen hat die Friedhofsverwaltung in Wolfenbüttel vermehrt persönliche Beigaben wie Engelfiguren, Kerzen und Dekorationsartikel an Dauerreihengräbern, Gemeinschafts- und Urnenbaumanlagen vorgefunden.
Die Friedhofsverwaltung verstehe, dass Hinterbliebene den Verstorbenen auf individuelle Weise Nähe und Liebe auszudrücken wollen, wie die Stadt mitteilt. Gleichzeitig müssten sie bei bestimmten Grabformen aber auch besonderer Regeln beachten. So könne ein harmonisches Gesamtbild und respektvolle Bedingungen für alle Trauernden zu gewährleistet werden.
Gemeinschaftsanlagen – Orte des gemeinsamen Gedenkens
An den Gemeinschaftsanlagen ist das Ablegen von Gegenständen daher ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ablageflächen erlaubt. Diese klare Struktur soll sicherstellen, dass Besucher eine gepflegte und ruhige Umgebung vorfinden.
Wichtig ist der Friedhofsverwaltung: Das Ablegen oder Befestigen von Engeln, Fotos sowie anderen Gegenständen auf den Bronzeplatten ist nicht gestattet. Das kann zu Beschädigungen führen und verändere den Charakter der Anlage.
Regeln für von Stadt gepflegten Gräbern
In den Urnenbaumanlagen besteht ein generelles Verbot für das Ablegen von Grabbeigaben mit Ausnahme der ersten Tage nach einer Beisetzung. Diese Bestattungsform lebt laut Stadt von ihrem naturnahen, klaren Erscheinungsbild. Das schließt individuelle Dekoration grundsätzlich aus.
Auch an den Dauerreihengräbern gelten Regeln, die zu einem würdevollen Gesamtbild beitragen. Das Abstellen von Dekorationen auf oder neben den bepflanzten Flächen ist nicht erlaubt, da es die Pflege der Gräber erschwert und das Wachstum der Bepflanzung beeinträchtigen kann. Das zusätzliche Einpflanzen eigener Blumen oder Pflanzen ist ebenfalls untersagt, damit die klare Gestaltung erhalten bleibt. So kann die Friedhofsverwaltung für alle Hinterbliebenen ein einheitliches, gepflegtes Bild gewährleisten.

Friedhofsverwaltung reagiert auf zunehmende Regelverstöße
Da es zuletzt häufiger zu Verstößen kam, wird die Friedhofsverwaltung ab Montag, dem 5. Januar 2026, unzulässige Gegenstände von den Anlagen entfernen und entsorgen. Wer aktuell etwas außerhalb der gestatteten Bereiche abgestellt hat, wird gebeten, alle persönlichen Beigaben rechtzeitig mitzunehmen und künftig – sofern vorhanden – ausschließlich die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu nutzen.
Die Friedhofsverwaltung dankt allen für ihre Rücksichtnahme. Durch das Mitwirken können alle Trauernden in einem würdevollen, gepflegten Umfeld Abschied nehmen.
Beitragsbild: Die vielen Dekorationen drohen die Plaketten zu verdecken und das Bauwerk zu beschädigen. Fotos: Stadt Wolfenbüttel