Niedersachsen macht Ernst mit dem Bürokratieabbau. Nach einer Änderung der Verwaltungsvorschriften sollen Förderungen im Land unbürokratischer und einfacher ablaufen. Finanzminister Gerald Heere (Bündnis 90/Die Grünen) hat laut einer Pressmitteilung am Montag, den 17. November, das Kabinett über die umfassenden Anpassungen der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung informiert
Die neuen Regeln sollen das Förderwesen des Landes deutlich vereinfachen und treten am Donnerstag, den 1. Januar 2026, in Kraft. Profitieren sollen sowohl Antragstellende als auch die Verwaltung, die künftig schneller und effizienter arbeiten kann.
Das betrifft auch Vereine, Kommunen und Privatpersonen im Raum Braunschweig und in den Landkreisen Wolfenbüttel und Helmstedt.
Kern der Reform ist ein zweistufiges Prüfverfahren für Verwendungsnachweise. Bisher mussten sämtliche Unterlagen vollständig kontrolliert werden. Künftig reicht zunächst eine grobe Überprüfung, gefolgt von stichprobenartigen Detailkontrollen. Das spart Zeit und entlastet die Behörden spürbar. Zusätzlich können Ministerien kleinere oder zeitlich begrenzte Vorhaben von Zwischennachweisen befreien.
Vom Antrag schneller zum Projektstart
Auch Projektstarts sollen künftig schneller möglich sein. Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 100.000 Euro können bereits beginnen, sobald der Förderantrag gestellt ist. Für kommunale Projekte gilt das sogar bis zu einer Million Euro. Dadurch sollen wichtige Maßnahmen früher anlaufen und schneller abgeschlossen werden können.
Für nicht-öffentliche Förderempfänger wird das Vergaberecht deutlich entschärft. Statt komplizierter Ausschreibungsverfahren genügt es künftig, Angebote von mindestens drei Unternehmen einzuholen. Bei Förderungen unter 100.000 Euro oder Auftragswerten bis 25.000 Euro sind sogar Direktaufträge möglich. Trotzdem bleibt gewährleistet, dass Aufträge wirtschaftlich und fachkundig vergeben werden.
Ein weiterer Baustein der Reform ist die Verlängerung der Verwendungsfrist. Geförderte Personen oder Einrichtungen haben künftig sechs statt zwei Monate Zeit, die bewilligten Mittel einzusetzen. Das reduziert Rückforderungen und erspart der Verwaltung aufwendige Verlängerungsverfahren.
Kommunen profitieren von Veränderungen
Vor allem Kommunen profitieren von zusätzlichen Erleichterungen. Mit einem neuen Regelauszahlungsverfahren erhalten sie 40 Prozent der Fördersumme schon zu Projektbeginn, weitere 50 Prozent nach Abschluss der Maßnahme und zehn Prozent nach endgültiger Prüfung. Eigene kommunale Prüfungen müssen nicht mehr gesondert dokumentiert werden. Zudem wird die Bagatellgrenze für Rückforderungen von 1.000 auf 2.500 Euro erhöht.
Finanzminister Heere spricht von „einer neuen Vertrauenskultur“, die mit den Reformen etabliert werde. Das Maßnahmenpaket gehe auf Empfehlungen eines interministeriellen Arbeitskreises zurück, der gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof gearbeitet hatte. Ab 2026 können die Fachressorts die neuen Spielräume bei der Gestaltung ihrer Förderrichtlinien vollständig nutzen. Die Zentrale Stelle Förderwesen der Staatskanzlei koordiniert das.
Mit den Änderungen will Niedersachsen den Weg für ein moderneres, schnelleres und bürgerfreundlicheres Förderwesen bereiten.